Wir bieten folgende sozialpädagogische Dienstleistungen nach SGB VIII für Kinder, Jugendliche und Familien bei denen seitens des Jugendamtes ein erzieherischer Bedarf ermittelt wurde:
(§ 31 SGB VIII)
Sozialpädagogische Familienhilfe, kurz SPFH, wird unter der Zielsetzung durchgeführt, die Sozialisationsinstanz Familie für betroffene Kinder und Jugendliche zu erhalten und einen Lebensweltverlust zu vermeiden. Unter der Prämisse "Hilfe zur Selbsthilfe" sollen die Lebensbedingungen der gesamten Familie (re)organisiert werden, um das Recht des Kindes auf emotionale und materielle Versorgung, Gesundheit, Erziehung und Bildung zu gewährleisten.
(§§ 30, 35, 35a SGB VIII)
Die Maßnahmen zielen darauf ab, die massiven Symptombildungen der betroffenen Kinder und Jugendlichen über ein flexibel ausgestaltetes Beziehungsangebot abzubauen und Voraussetzungen zu schaffen für einen perspektivisch verantwortbaren Verbleib in ihrer Lebenswelt. Mit entsprechendem zeitlichem Aufwand professioneller Begleitung sollen:
(§ 18.3 SGB VIII)
Der begleitete Umgang bezeichnet den Kontakt des Elternteils mit einem minderjährigen Kind bei dem der junge Mensch nicht lebt. Das Ziel der Maßnahme ist, einen strukturierten und sicheren Rahmen für den persönlichen Kontakt zu schaffen, der die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt stellt und die Umgangsberechtigten in ihrer Erziehungsfähigkeit stärkt und unterstützt.
Der BU richtet sich an junge Menschen, die auf Grund von hochstrittigen und konfliktbehafteten Situationen in ihrem Lebensumfeld keinen geeigneten, geregelten und unbeschwerten Umgang mit einem Umgangsberechtigten haben können. Der BU dient zur Ausübung des Umgangsrechts nach § 1684 Absatz 1 BGB. Begleitete Umgänge sind eine zeitlich befristete Jugendhilfemaßnahme und zielen auf eine Verselbstständigung der Umgänge hin.
(§ 30 SGB VIII, i. V. m. § 10 JGG)
Die Betreuungsweisung wird überwiegend auf Empfehlung der Jugendgerichtshilfe vom Jugendrichter angeordnet, wenn anlässlich einer Straftat erkennbar ist, dass bei dem Jugendlichen Entwicklungs- und Lerndefizite vorliegen und der Jugendliche aus seinem sozialen Umfeld keine ausreichende Unterstützung und Förderung erhält. Sie soll dem Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsschwierigkeiten und problembehafteten Lebenssituationen (z. B. in Familie, Beruf/Ausbildung, Schule, Freizeit/Freundeskreis), unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes, unterstützen.
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